Suchen Sie nach Name, E-Nummer oder Funktionsklasse
bio

E 501
Kaliumcarbonate

Erläuterung

Zu den Kaliumcarbonaten gehören die Verbindungen Kaliumcarbonat (Pottasche) und Kaliumhydrogencarbonat. Kaliumcarbonate werden durch den Kontakt mit Säuren abgebaut. Dabei wird Kohlendioxid frei. Dadurch vergrößern zum Beispiel Teige ihr Volumen – sie gehen auf und werden locker. Zudem unterstützen die Verbindungen die Bräunung von Backwaren. Pottasche ist das charakteristische Backtriebmittel für Lebkuchenteige.

Herstellung

Kaliumcarbonate werden chemisch aus Kohlendioxid (E 290) und Kalilauge hergestellt.

Einsatz

Kaliumcarbonate sind ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für Lebensmittel allgemein zugelassen. Ausgenommen sind lediglich unbehandelte und solche Lebensmittel, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen. Sie werden unter anderem eingesetzt in:

  • Backpulvern
  • Schokolade und Kakaoerzeugnissen
  • Kakao- und Kaffeeersatzprodukten

Kaliumcarbonate sind darüber hinaus als Kochsalzersatz und zum Aufschluss von Milcheiweiß und Kakao im Einsatz.

qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.

Sicherheit

  • ADI-Wert: nicht festgelegt
  • Kaliumcarbonate gelten als unbedenklich.

Siehe auch:

Bioprodukte
Dieser Zusatzstoff ist gemäß der EU-Öko-Verordnung für die Herstellung von Bio-Lebensmitteln erlaubt.

Ihre Unterstützung

Bescheid wissen.
Selbst entscheiden.
Jetzt spenden